Miteinander-Mittendrin e.V.

sorglich betreute 3-er Wohngruppe - von Eltern ins Leben gerufen



Wenn besondere Kinder älter werden (wie auch wir Eltern und Angehörige) wird auch die Betreuung zunehmend schwieriger.


Wir fühlen uns schlichtweg überfordert!


Jetzt ist die Zeit gekommen um darüber nachzudenken, in welcher Wohnform wir unser Kind sehen möchten.
Auch wenn Ihr Kind bereits außerhalb von der Familie wohnt, kann die Frage aufkommen, ist diese Wohnform das, was ich für mein Kind heute und für die Zukunft erwartet habe?
Kann ich mit meiner Entscheidung zufrieden alt werden bzw. habe ich keine Angst mehr, wenn ich an die Zukunft meines Kindes denke, wenn ich diese Erde verlassen muss?


Gedanken wie diese haben uns und Angehörige dazu bewegt, gemeinsam als gesetzliche Betreuer:innen mit unseren besonderen Menschen

(Kinder, Geschwister etc.) intensiv auf deren Wünsche in allen Bereichen ( Pflege, Freizeit, Eingliederungshilfe, Arztbesuche uvm). mit Hilfe von kompetenten Partnern (Assistenzen etc.) einzugehen, um eine schöne , unabhängige Zukunft unseren Kindern, unseren Geschwister etc. sichern zu können.

Eine Zukunft , die uns "alle" schlussendlich glücklich und zufrieden machen und uns somit keine schlaflosen Nächte mehr bereiten werden.



Wohnen ist einer der wichtigsten Teile des menschlichen Lebens , weil es die Grunderfahrungen von Geborgenheit, Gemeinschaft, Eigenständigkeit und Nachbarschaft ermöglicht.

Die Kunst den Alltag zu gestalten wird eine von den Mitarbeitern / Fachpersonal geforderte Fähigkeit sein.




Konzeption: Eine Wohngruppe für 3-erwachsene Frauen mit frühkindlichem Autismus bzw. Diagnosen wie Entwicklungsverzögerung / Intelligenzminderung mit autistischen Verhaltensweisen


Unser Verein Miteinander-Mittendrin e.V. wurde von Angehörigen und Freunde gegründet, die einen besonderen Menschen in ihrer Verwandtschaft oder Freundeskreis haben.

Angehörige und/oder Freunde werden das Wohnprojekt ehrenamtlich unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel die Pflege des Gartens.


Vorab sei erwähnt, dass die Bewohnerinnen sich selbst und persönlich seine Assistenzen für alle lebensnotwendigen Bereiche aussuchen wird. Wir, als gesetzliche Betreuer:innen, Eltern / Geschwister stehen nur zur Hilfe / Unterstützung ( wenn es verlangt wird) zur Seite.


Alle Rechnungen die durch Assistenzen oder Pflegekräfte der zu unterstützenden Person anfallen, werden auf die zu unterstützende Person ausgestellt. Die Rechnungen werden von der zu unterstützenden Person auch direkt bezahlt. Der LWV (Landeswohlfahrtsverein) rechnet mit der zu unterstützende Person direkt ab. Am Ende des Jahres muss die betreffende Person eine Kostenaufstellung usw. dem LWV nachweisen. Der LWV muss prüfen, ob die Klientin das zugeteilte Budget ordnungsgemäß für ihre Unterstützungsbelange eingesetzt hat.


Bei den Abrechnungen und Verträgen zwischen der Budgetnehmerin ( Bewohnerin) und den Assistenzen hat die Bewohnerin das Recht auf Unterstützung, auf eine sogenannte Budgetassistenz.  Der Träger muss daher für Budgetassistenz bezahlen. Sie wird dann aus dem persönlichen Budget vergütet. Das steht sogar im Gesetz: „Persönliche Budgets werden […] so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.“ (§ 29 Abs. 2 Satz 6 SGB IX)


Die Mietverträge werden zwischen dem Eigentümer des Hauses und der Mieterin (die zu unterstützende Person) geschlossen. Hier helfen die Budgetassistenzen oder die Eltern.

 


Unser Wohnkonzept ist nicht auf pauschale "Versorgung" der Bewohner*innen
sondern auf eine individuelle Assistenz zum selbstbestimmten Leben für Frauen mit frühkindlichem Autismus bzw. Diagnosen wie Entwicklungsverzögerung / Intelligenzminderung mit autistische Verhaltensweisenaus gerichtet.

Damit die individuelle Assistenz vom Fachpersonal , also der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT genannt) auch umgesetzt und gelebt werden kann, werden Angehörige die Angelegenheiten übernehmen, wozu das Fachpersonals keine Zeit aufbringen kann bzw. teilweise auch nicht muss, wie zB. die Pflege des Gartens.


Folgende Assistenzleistungen (Auszug), um besondere Menschen im sozialen Bereich zu unterstützen sind möglich:


  • Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Tagesstrukturierung
  • Lebensplanung
  • Freizeitgestaltung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente oder Arzt/Therapiebesuche


Der Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen bezieht sich auf alle Assistenzleistungen, die zur selbst bestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Eingliederungshilfe benötigt werden.


Die Struktur des Tagesablaufes ist geprägt von den Bedürfnissen der Bewohner in der Wohngemeinschaft. Der Ablauf orientiert sich an ihrer Selbständigkeit und reicht von einer 24-stündigen Vollversorgung (durch ein festes Fürsorglichkeitsteam) bis hin zu individuellen Betreuungskernzeiten.


Bewusst haben wir Angehörigen uns für ein Haus mit eingegrenztem Garten entschieden, da unsere Bewohnerinnen überwiegend eine Weglauftendenz haben. 
Für jede betreute Bewohnerin steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Zimmerausstattung ist individuell und das Mitbringen von Mobiliar ist erwünscht.



Freizeitgestaltung


Angehörige nehmen eine wichtige Rolle im Alltag der besonderen Menschen ein. Die Bewohnerinnen, die Mitarbeiter und die Angehörigen gestalten gemeinsam den monatlichen Freizeitplan. Im Zusammenhang mit diesem Plan disponieren die Angehörigen ihr Kommen.


Unter Eltern-und/oder Geschwisterkommen fallen zum Beispiel: gemeinsames Kochen, Spazieren gehen, gemeinsame Spiele und natürlich ganz viel Schmusen / Liebe . Oder im Sommer zusammen auf der Terrasse sitzen um gemeinsam , miteinander zu grillen und schöne Musik zu hören.


Wir wollen trotzdem "Familie" bleiben, auch wenn unsere "besonderen Töchter" nicht mehr bei uns leben. Das machen wir ja auch mit unseren gesunden erwachsenen Kinder und Enkelkinder.



Urlaub ist sehr wichtig


Im Urlaub erleben besondere Menschen andere Tagesabläufe und Lebensgewohnheiten. Sie lernen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einer ihnen fremden Lebenssituation anzuwenden.


Das Fachpersonal, also die Assistenzen planen gemeinsam mit den 3 Bewohnerinnen ( wenn sie gemeinsam Urlaub machen möchten) das Urlaubsziel. Wir Eltern / Geschwister können zB. dabei helfen, dass wir gemeinsam den Koffer packen und dabei helfen, dass im Auto oder bis zum Flughafen alles gut verstaut ist. Und natürlich darf das Drücken und Küsschen als Verabschiedung nicht fehlen.


Aber auch, wenn jede Bewohnerin alleine mit der Assistenz in den Urlaub fahren möchte, begleiten wir unser Kind bis zum Flughafen, Bahnhof usw.



Bildung


Wir wollen die Bildung der Bewohnerinnen nicht verkümmern lassen. Viele der zu betreuten Menschen möchten auch nach der Schulzeit die Möglichkeit besitzen, ihre erlernten z.B. Lese- und Rechtschreibekenntnisse zu vertiefen.

Auch das fällt unter Assistenzleistung.



Hier finden Sie uns:

Eifelstraße 23, 60529 Frankfurt am Main, Germany
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